Heideburg

Um den Leistungsumfang der Schule finanzieren zu können und gleichzeitig die wirtschaftliche Lage des einzelnen Elternhauses zu berücksichtigen, bilden wir eine Solidargemeinschaft und haben als Regelung einen Richtsatz von 6,5 % vom gesamten Nettoeinkommen bei einem Kind und 7,5 % ab dem zweiten Kind. Entsprechend den Auflagen der Behörde für Bildung und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg beträgt das Schulgeld maximal 200,-- Euro pro Monat.

Hamburg, den 02. Juni 2010

Erläuterungen zur Schulgeldregelung ab 01.08.2010

Liebe Eltern,

nachdem die Behörde für Schule und Berufsbildung den Vorstand dringend aufgefordert hat, den Schulgeldhöchstsatz pro Familie und Monat auf maximal 200,00 Euro festzusetzen, hat die Mitgliederversammlung am 02. Juni 2010 folgende Regelung beschlossen:
„Um den Leistungsumfang der Schule finanzieren zu können und gleichzeitig die wirtschaft­liche Lage des einzelnen Elternhauses zu berücksichtigen, bilden wir eine Solidargemeinschaft und haben als Regelung einen Richtsatz von 6,5% vom gesamten Nettoeinkommen bei einem Kind und 7,5% ab dem zweiten Kind. Entsprechend den Auflagen der Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg beträgt das Schulgeld maximal 200 Euro pro Monat.“
Wenn Ihr auf dieser Basis (6,5 % bzw. 7,5 %) vereinbartes Schulgeld über 200,00 Euro liegt, werden bei Ihnen zwei Abbuchungen erfolgen:
1) das Schulgeld bis zum Höchstsatz von 200,00 Euro wird vom Schulverein abgebucht;
2) die das Schulgeld von 200,00 Euro übersteigende Summe wird vom Förderverein abgebucht.
Die Gelder der zweiten Abbuchung fließen der Schule als Spende aus dem Förderverein zu, werden also in der Schule verwendet. Am Jahresende erhalten Sie eine Spendenbescheinigung über diese Zahlung aus der zweiten Abbuchung.

Sollte Ihnen das Verfahren unklar sein, oder sollten Sie wegen der neuen Bedingungen über­­legen, Ihre Schulgeldzahlungen zu verändern, dann vereinbaren Sie bitte im neuen Schuljahr ein Gespräch mit dem Schulgeldkreis.

Zur Erläuterung der Hintergründe: Die Behörde will mit ihrer Auflage, die für alle Privatschu­len gilt, vor allem "Bildungskonzerne" treffen, die bis zu l.000,00 Euro Schulgeld verlangen und so Menschen mit schwachem Einkommen ausschließen. Bei uns würde die Auflage jedoch das genaue Gegenteil bewirken: Unsere bisherige Schulgeldordnung soll ja gerade starke Schultern mehr belasten, damit auch Kinder aus einkommensschwachen Familien unsere Schule besuchen können. Das dahinterstehende Solidarprinzip sollten wir auch in Zukunft praktizieren.
Geben Sie dem Gedanken der Solidargemeinschaft eine faire Chance und damit der Schule die notwendige Lebenskraft!