Heideburg

Der Unterricht der Unterstufe endet um 13.15 Uhr. Dann können die Kinder abgeholt werden.

Für die Zeit danach bieten wir als Schule in freier Trägerschaft die Nachmittags-Hortbetreuung bis zum Ende des 14. Lebensjahres über das Kitacard-System an.

Es gibt die Hortbetreuung bis 15 Uhr (Kernzeit zwei Stunden), 16 Uhr (drei Stunden) oder 18 Uhr (fünf Stunden) über einen Antrag beim zuständigen Bezirksamt. Dazu benötigen Sie den Nachweis, dass Sie in dem betreffenden Zeitraum auf Betreuung Ihres Kindes angewiesen sind, ferner Nachweise über Ihre finanzielle Situation und von uns eine Aufnahmebestätigung. Diese Aufnahmebestätigung wird Ihnen auf Anfrage im Schulbüro ausgestellt und per Email zugesandt.

Die Anträge sollten etwa drei Monate vor Betreuungsbeginn beim Amt gestellt werden.

In diesem Kitagutschein ist das Mittagessen an 5 Tagen sowie Ferienbetreuung eingeschlossen.
Die jährliche Schließzeit von 4 Wochen wird mit dem Kindergarten abgestimmt.

Das Bezirksamt erhebt einen sogenannten Familieneigenanteil (FEA), der übers Schulbüro zusammen mit den Schulgeldbeträgen eingezogen wird.

Es ist wichtig, dass das Büro immer informiert ist über die Antragstellung, also Beginn, Ende und alle Änderungen des Betreuungsbedarfs, da es eine dreimonatige (Änderungs-) Kündigungsfrist gibt.

Wenn Sie die Hortbetreuung nach Ablauf nicht mehr benötigen sollten oder eine Reduzierung der Betreuungszeit in Erwägung ziehen, bedenken Sie bitte in beiden Fällen die 3-monatige Kündigungsfrist.

Alle Änderungen sind immer zuerst mit dem Schulbüro zu besprechen.

Für alle weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung Schulsekretariat