„Erziehung zur Freiheit“
Auf Basis der Waldorfpädagogik, die aus der Anthroposophie Rudolf Steiners hervorgegangen ist, möchten wir gerne zusammen mit den Eltern allen Bedürfnisse nachgehen und diese befördern, die zu einer gesunden, individuellen und erfolgreichen Lernentwicklung ihres Kindes beitragen. „Erziehung zur Freiheit“ wäre eine Überschrift, die unseren pädagogischen Weg wohl am Besten zusammenfasst. Die Schule als Lern - und Erlebnisort, an dem individuelle Entfaltungsmöglichkeiten wachsen dürfen, vielfältige Selbsterprobung möglich und erwünscht ist und am Ende der Schulzeit bei Schüler*innen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden, um sich selbst als handlungsfähig und verbunden mit der Welt zu erleben.
Unsere Organisationsform
Die Rudolf Steiner Schule Harburg ist eine sogenannte Ersatzschule mit besonderer pädagogischer Prägung in freier, gemeinnütziger Trägerschaft. Was bedeutet das für Sie und Ihr Kind? Als Ersatzschule sind wir als gleichwertige Schule zum staatlichen Schulsystem gefördert und anerkannt. Wir bieten Elternhäusern mit Wohnsitz in Hamburg als allgemeinbildende Schule alle Schulabschlüsse an und stehen unter Aufsicht der Hamburger Schulbehörde. Dabei sind wir als Schule genehmigt, die das besondere Interesse von Eltern an einer waldorfpädagogischen Bildung ihrer Kinder abdeckt. Dadurch ist es uns möglich im Lehrplan, insbesondere der unteren Klassen, unser Verständnis von altersgemäßem Lernen mit allen Sinnen umzusetzen. Unsere Eltern und Mitarbeitenden tragen als Mitglieder des gemeinnützigen Trägervereins gemeinsam unsere Einrichtungen Schule, Kindergarten und Hort.
Leitung und Selbstverantwortung
Die Führung und Organisation der Schule wird von der Schulgemeinschaft erbracht. Dem liegt ein so genanntes Kreismodell zu Grunde, welches das Kollegium, Eltern, Schüler*innen, Verwaltungskräfte und sonstige Mitarbeiter*innen einbezieht und vernetzt.
Der Trägerverein „Rudolf Steiner Schule Harburg e.V.“ trägt durch seinen hauptamtlichen Vorstand, die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für die Schule und die anderen Einrichtungen. Er wird unterstützt durch den von Spenden finanzierten „Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Harburg e.V.“, im Wesentlichen durch die Bereitstellung, Unterhaltung und Weiterentwicklung der Gebäude und Räumlichkeiten, sowie durch die Unterstützung der bundesweiten Waldorflehrerausbildung.
Alle wichtigen Entscheidungen werden von der Schulleitungskonferenz im Zusammenspiel mit dem Vorstand getroffen. Der hauptamtliche Vorstand, bestehend aus Geschäftsführung und zwei gewählten Mitgliedern des Kollegiums, wird von einem Aufsichtsrat kontrolliert und begleitet. Die Vorstandstätigkeit wird auf der jährlichen Mitgliederversammlung des Trägervereins dargelegt. Ein Schulrat, bestehend aus Eltern, Lehrer*innen und Vertreter*innen der Schülerschaft und der sonstigen Mitarbeitenden, greift als zentrales Wahrnehmungsorgan Themen des Schulganzen auf und bringt Initiativen in die Schulgremien ein. Die Schulversammlung stellt in ähnlicher Art ein vergrößertes Forum der Meinungsbildung dar. Zahlreiche Kreise und Delegationen tragen zur Organisation und zur Funktion der Schule bei.
Alle Gremien sind bemüht wesentliche Entscheidungen in Einmütigkeit zu beschließen, um so eine breite Mitverantwortung zu gewährleisten.
Pädagogische Zusammenarbeit
Die sogenannte “Pädagogische Konferenz„ findet wöchentlich Donnerstagsnachmittags statt. Das gesamte Kollegium trifft sich, um pädagogische Fragen zu klären, Klassen oder auch die Entwicklungspotentiale einzelner Schüler*innen in den Mittelpunkt zu stellen. Die pädagogische Konferenz ist Puls und Herz der Zusammenarbeit, dazu ein Freiraum zur Weiterentwicklung und Fortbildung des Kollegiums. Eine Chance über Alltägliches hinaus zu sehen, kreative Visionen und waldorfpädagogische Antworten zu finden, um gegenwärtigen und zukünftigen Erfordernissen von Schule als Lernort, Lebens- und Entwicklungsraum, gerecht werden zu können. Im Rahmen der Waldorfpädagogik nutzen die Lehrer*innen mit Blick auf die Entwicklung der Kinder eine hohen Grad der Freiheit in ihrer Unterrichtsgestaltung.
Auf Elternabenden, die mehrmals im Schuljahr stattfinden, werden der der jeweiligen Jahrgangsstufen zu Grunde liegende pädagogische Ansatz thematisiert, sowie pädagogische und sachbezogene Fragen miteinander geklärt. Neben dem ohnehin bestehenden Austausch zwischen Eltern und Lehrern findet einmal im Schuljahr ein Elternsprechtag statt.
Wirtschaftliche Verantwortung
Die von der Stadt Hamburg gewährte Finanzhilfe deckt zurzeit etwa 70% unseres jährlichen Schulhaushaltes. Der Rest muss durch eine angemessene Eigenleistung des Trägers ergänzt, also von den Eltern in Form von Schulgeld erbracht werden. Auch wenn Schulen in freier Trägerschaft umgangsprachlich „Privatschulen“ genannt werden und oft mit den Attributen „elitär“ und „reich“ verbunden werden, können Elternhäuser mit ihren Kindern unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu uns kommen.
Um sowohl den Bedarf unserer Schule, als auch eine soziale Ausgewogenheit zu erreichen, wird nach der Aufnahme des Kindes in die Schule in einem Finanzgespräch, das vom Vorstand bestimmte Elternvertreter*innen als Mitglieder des Finanzkreises mit den Eltern führen, die individuelle Höhe des Schulgeldes festgelegt. Dabei orientiert sich die Höhe des Schulgeldes am Einkommen der Eltern: 6,5% des Familiennettoeinkommens bei einem Kind, 7,5% bei mehreren Kindern. In diesen Gesprächen wird offen verhandelt, Diskretion nach außen aber garantiert. So wird erreicht, dass kein Kind aus finanziellen Gründen abgelehnt wird und andere Familien mehr als den Durchschnitt der Schulgeldbeiträge beitragen. Die Gespräche werden alle drei Jahre oder auf Antrag der Eltern wiederholt, so dass Anpassungen vorgenommen werden können.
Gemeinschaftliches Erlebnis
Neben dem wirtschaftlichen Beitrag und der Mitarbeit in den Gremien sorgt die regelmäßige tatkräftige Mitarbeit der Eltern für ein gemeinsames Erleben der Schulzeit mit ihren Kindern und zu einer Verbundenheit mit der Schulgemeinschaft. Eltern tragen zu vielen kleinen und großen Einsätzen der Lehrer, Eltern und Schüler bei oder ermöglichen diese erst: bei gemeinsamen Festen und Aufführungen, bei gemeinsamen Arbeitseinsätzen zur Pflege der Gebäude und des Geländes, oder zum Beispiel bei der Gestaltung und Durchführung des „HeideburgMarktes“.