Selbstverwaltung

Organisation und Finanzen

Die Rudolf Steiner Schule Harburg ist eine Schule in freier Trägerschaft. Das heißt, dass wir nicht direkt von den Schulbehörden der Bundesländer verwaltet werden, diese aber eine gewisse Aufsicht über uns haben. Diese Aufsicht konzentriert sich vor allem auf die Gleichwertigkeit der verschiedenen Systeme hinsichtlich der allgemeinen Lehrziele und der Abschlüsse. Die Finanzabteilungen der Behörden achten darauf, dass die Schulen sparsam und nicht gewinnbringend wirtschaften. Dies sind grundlegende Voraussetzungen dafür, dass unsere Schule staatlich anerkannt werden konnte und weiterhin gefördert werden kann.

Alle sonstigen Verwaltungsdinge werden von der Schulgemeinschaft selber erledigt. Dazu gibt es als übergeordnete Einrichtung den Schulverein („Rudolf Steiner Schule Harburg e.V.“). Der Vorstand dieses Vereins verwaltet die Schule in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nach außen, aber auch nach innen. Er wird bei den jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen für jeweils zwei Jahre gewählt. Neben dem Schulverein als Träger der Rudolf Steiner Schule Harburg gibt es den „Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Harburg e.V.“, dessen Aufgabe im Namen steckt - er stellt der Schule die Gebäude und sorgt für deren Erhalt oder Neubau; er unterstützt darüber hinaus im Namen der Schule die bundesweite Waldorflehrerausbildung. Der Vorstand des Fördervereins tagt gemeinsam mit dem des Schulvereins, so dass eine enge Verzahnung gegeben ist.

Gleichwertig mit dem Vorstand arbeitet die Schulleitungskonferenz. Diese Konferenz entscheidet über Aufnahme und Entlassung von pädagogischen Mitarbeitern und bestimmt die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange, die in den Bereich der Pädagogik fallen. Beide Gremien tagen gemeinsam einmal in der Woche. Der Vorstand tagt anschließend alleine. Die Schulleitungskonferenz entsendet Vertreter in den Vorstand, so dass eine enge Verbindung garantiert ist. Bei besonders wichtigen, in die rechtliche und wirtschaftliche Schulstruktur eingreifenden Entscheidungen tagen die Gremien gemeinsam. Für alle Gremien gilt die Einmütigkeit als Grundsatz der Entscheidungsfindung, um bei allen eine Tragfähigkeit von Beschlüssen zu erzielen.

Auf dem Gebiet der Pädagogik arbeiten die Lehrer autonom. Die Pädagogische Konferenz, das „Herz“ der Waldorfpädagogik, an der alle pädagogischen MitarbeiterInnen der Schule teilnehmen, wird von Rudolf Steiner selbst als die „Hochschule des Kollegiums“ bezeichnet, weil sich hier die MitarbeiterInnen gemeinsam fortbilden. Anthroposophische Grundlagenarbeit gehört ebenso zu den Hauptpunkten dieser Konferenz, wie die Arbeit zu allgemeinen Fragen des Lehrplans und speziellen Beratungen über einzelne SchülerInnen, um gemeinsam Wege zu finden, die Entwicklung der Kinder zu fördern. Schließlich wird hier über die Zusammensetzung der Klassen gesprochen und entschieden. Auch diese Konferenz tagt einmal in der Woche.

Da alle die Schule und ihren Ablauf betreffenden Dinge von den Lehrern mitverantwortet werden, müssen eher „technische“ Fragen ebenfalls gemeinsam besprochen oder im Idealfall delegiert werden. Dies geschieht einmal in der Woche in der Technischen Konferenz, einem Organ der gegenseitigen Wahrnehmung.

Auf Elternabenden haben Eltern und Lehrer Gelegenheit, pädagogische und sachliche Fragen der jeweiligen Klasse zu besprechen. Diese Elternabende finden mehrfach im Jahr statt.

Eltern und Lehrer aller Klassen konnten sich über lange Zeit bei der Eltern-Lehrer-Konferenz austauschen. Diese Konferenz hatte beratende Funktion und gab immer wieder entscheidende Anstöße zur weiteren Entwicklung der Schule, die in den anderen Gremien weiterverhandelt und beschlossen wurden. Derzeit werden Form und Organisation der Eltern-Lehrer-Konferenz überarbeitet.

Schon seit langer Zeit gibt es die Einrichtung der Schüler-Lehrer-Konferenz, in der die Anliegen der SchülerInnen besprochen werden können. Sie tagt unregelmäßig und in der Regel auf Antrag der SchülerInnen. Daneben trifft sich die gesamte Oberstufe im Zusammenhang mit den „Schulsamstagen“, wenn öffentliche Monatsfeiern stattfinden, zu einem Oberstufenforum. Hier werden Themen besprochen, die die Oberstufe in ihrer Gesamtheit betreffen. Zu Beginn des Schuljahres 2015/16 hat sich aus den Klassen 9 bis 13 eine selbstorganisierte Schülermitverwaltung gebildet.


Wirtschaftliche Organisation

Die wirtschaftliche Organisation der Schule birgt nun einige Besonderheiten, auf die speziell hingewiesen werden muss. Gemäß Art. 7 Absatz 4 besteht ein Recht auf Errichtung „privater“ Schulen (wir sagen lieber „Schulen in freier Trägerschaft“, weil der Ausdruck „privat“ in einigen Bereichen mit „elitär“ und „reich“ gleichgesetzt wird...). Ein wesentlicher Satz dieses Artikels besagt: „Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.“ (GG Art.7 Abs.4, Satz 3). Daraus ersieht das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil aus dem Jahre 1994 eindeutig den Anspruch der Schulen in freier Trägerschaft auf staatliche finanzielle Unterstützung, die durch eine angemessene Eigenleistung des Trägers ergänzt werden soll. Das heißt, dass von den Mitgliedern des Vereins offiziell erwartet wird, einen wirtschaftlichen Beitrag zum Gelingen der Schule zu leisten. Die von der Stadt Hamburg gewährte Finanzhilfe deckt zur Zeit etwa 77% des jährlichen Schulhaushaltes. Der Rest muss also von den Eltern in Form von Schulgeld erbracht werden. Dabei legt der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg eine Obergrenze für die Höhe des für einen Schüler zu erbringenden Schulgeldes fest. Darüber hinaus steht es jedem frei, Spenden an den Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Harburg e. V. zu leisten.

Um sowohl den Bedarf der Schule als auch eine wirklich soziale Ausgewogenheit zu erreichen, wird nach der Aufnahme des Kindes in die Schule in einem Finanzgespräch, an dem die Eltern und dafür vom Vorstand bestimmte Elternvertreter teilnehmen, die individuelle Höhe des Schulgeldes festgelegt. Dabei orientiert sich der Finanzierungskreis unter Wahrung des oben genannten Senatsbeschlusses an dem Einkommen der Eltern (Richtwerte sind: 6,5% des Familiennettoeinkommens bei einem Kind, 7,5% bei mehreren Kindern). Hier wird offen verhandelt, Diskretion nach außen aber garantiert. Es gilt seit Bestehen der Schule, dass kein Kind abgelehnt werden soll, dessen Eltern nicht das ganze Schulgeld aufbringen können. Um das zu ermöglichen, muss es aber auch Familien geben, die mehr als den Familienbedarfswert bezahlen. Es wird von allen ein Beitrag erwartet, die Höhe soll aber in den Gesprächen ermittelt werden. Die Gespräche werden in regelmäßigen Abständen (alle drei Jahre) wiederholt, so dass Anpassungen vorgenommen werden können.

Über den wirtschaftlichen Beitrag der Eltern und die Mitarbeit in den Gremien hinaus kann ein sparsames Wirtschaften nur ermöglicht werden, wenn alle mit anpacken. Die „Solidargemeinschaft Schule“ gestaltet sich in vielen kleinen und großen Einsätzen der Lehrer, Eltern und Schüler, sei es bei gemeinsamen Festen, sei es bei gemeinsamen Arbeitseinsätzen zur Pflege und Erhaltung der Gebäude und des Geländes, sei es bei der Gestaltung und Durchführung zum Beispiel des „Markts auf der Heideburg“. So kann die Schulzeit der Kinder zu einem gemeinsamen Erleben und zu einem Erleben von Gemeinschaft werden.